Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Geschäftsbedingungen in der Übersicht
ALLGEMEINES
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten für sämtliche Geschäftsabschlüsse der Stadelmann + Levin AG mit jeglichen Vertragspartnern die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
BESTELLUNG UND ANGEBOTE
Der Vertragspartner verpflichtet sich gegenüber der Stadelmann + Levin AG mit seiner Bestellung. Die Bestellung erfolgt mündlich oder schriftlich. Eine Verbindlichkeit für die Stadelmann + Levin AG entsteht erst nach deren schriftlichen Bestätigung, dass die Bestellung ausgeführt wird. Vorbehalten bleiben die Absage seitens des Lieferanten der Stadelmann + Levin AG und Fälle von höherer Gewalt. Ein Widerruf des Vertrages durch den Vertragspartner ist nur möglich, solange die Stadelmann + Levin AG oder deren Lieferanten hinsichtlich der bestellten Ware(n) noch keine Produktionshandlungen vorgenommen hat; für sämtliche hieraus erwachsenden Schäden / Kosten ist die Stadelmann + Levin AG schadlos zu halten.
Die Stadelmann + Levin AG behält sich vor, Beschreibungen ihrer Waren im Hinblick auf Spezifizierungen des Vertragspartners insoweit abzuändern, als gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind, und soweit durch diese Änderung keine Verschlechterung der Bestellung hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten.
Die Angebote der Stadelmann + Levin AG sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch die schriftliche Bestätigung nach Angabe der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB’s verbindlich.
Die Stadelmann + Levin AG ist dazu berechtigt, die Ware zu verändern und zu verbessern, ohne den Vertragspartner vorher informieren zu müssen, soweit die Veränderung oder Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig belasten oder verschlechtern.
LIEFERFRIST
Die Stadelmann + Levin AG ist bestrebt, angegebene Lieferfristen einzuhalten; eine Verbindlichkeit kann die Stadelmann + Levin AG jedoch nicht übernehmen. Fälle höherer Gewalt hat die Stadelmann + Levin AG nicht zu verantworten und berechtigt sie zur Ausdehnung allenfalls vereinbarter Lieferfristen. Die Lieferfristen verlängern sich automatisch um die Dauer der Verzögerung. Unter Fällen höherer Gewalt sind insbesondere, aber nicht ausschliesslich auch ein von der Stadelmann + Levin AG nicht veranlasster Betriebsstillstand/-ausfall, Streiks oder Verfügungen von staatlichen Behörden zu verstehen. Im Verzugsfall ist der Vertragspartner zur Gewährung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
VERSAND UND MONTAGE
Die Stadelmann + Levin AG liefert ab Lager Dagmersellen oder direkt ab Werk der jeweiligen Hersteller zu den vereinbarten Frachtkosten an die angegebene Adresse, bzw. bis zur Talstation. Als Abladeort gelten ebenerdige Stellen, z.B. Warenannahme, Rampe, Lager, Werkstatt. Für Spezialtransporte hat der Vertragspartner auf seine Kosten Hilfskräfte, Lifte oder Krananlagen zur Verfügung zu stellen. Der Montageplatz muss entsprechend vorbereitet sein. Falls Waren verschoben werden müssen, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Vertragspartners. Teillieferungen sind zulässig. Änderungen nach Bestellungseingang, werden dem Vertragspartner zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Ware reist auf Gefahr des Vertragspartners. Bei Lieferung durch Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden sofort bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Bahn- oder Posttransport verpflichtet sich der Vertragspartner, sich für eventuelle Transportschäden von der Transportanstalt eine Tatbestandsaufnahme aushändigen zu lassen.
Ist der Vertragspartner in Annahmeverzug, ist die Stadelmann + Levin AG dazu berechtigt, die Einlagerung der Waren auf Risiko und Kosten des Vertragspartners zu veranlassen.
Können Montage und Inbetriebnahmen aus nicht durch die Stadelmann + Levin AG verschuldeten Gründen nicht in einer Etappe abgeschlossen werden, gehen die Mehrkosten zu Lasten des Vertragspartners.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Zahlungsfrist ist auch bei berechtigten und von der Stadelmann + Levin AG anerkannten Garantieansprüchen (siehe Gewährleistung und Haftungsausschluss) einzuhalten. Der Vertragspartner verzichtet darauf, allfällige Forderungen gegen die Stadelmann + Levin AG mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verrechnen.
ZAHLUNGSVERZUG
Überschreitet der Vertragspartner einen Zahlungstermin, so kommt er ohne vorherige Mahnung in Verzug und die Stadelmann + Levin AG ist berechtigt, ihm zusätzlich Verzugszinsen von mindestens 5% des geschuldeten Betrages (vom ersten Tage des Verzuges gerechnet) zu belasten.
Die Stadelmann + Levin AG behält sich bei Zahlungsverzug des Vertragspartners vor, vom Vertrag zurückzutreten, wobei dieser sie absolut schadlos zu halten hat.
EIGENTUMSVORBEHALT
Schliessen die Stadelmann + Levin AG und ihr Vertragspartner einen Kaufvertrag ab, so bleiben sämtliche Kaufobjekte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Stadelmann + Levin AG. Diese behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungspflicht der Stadelmann + Levin AG für Mängel ist hiermit wegbedungen. An ihre Stelle tritt als Garantie der Anspruch des Vertragspartners auf kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung gegen Rücksendung oder der Ersatz einzelner Teile des Vertragsobjekts. Die Stadelmann + Levin AG entscheidet im anerkannten Garantiefall, auf welche Art der Mangel behoben wird.
Jegliche weiteren Ansprüche des Vertragspartners aus Mängeln irgendeiner Art wie z.B. jeglicher Schadenersatz usw. (u.a. Forderungen aus Warenschäden, Produktionsverluste, entgangener Gewinn usw.), werden innerhalb der zwingenden gesetzlichen Schranken wegbedungen.
Die Garantiezeit beginnt am Liefertrag. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren nach Erhalt bzw. Installation unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängelrügen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt in schriftlicher Form an die Stadelmann + Levin AG zu richten, ansonsten jegliche Ansprüche aus der durch diese AGB gewährten Garantie entfallen. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn verdeckte Mängel, welche während der Garantiezeit auftreten, nicht innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich gerügt werden. Der Vertragspartner hat in jedem Fall keinen Anspruch auf Garantieleistungen, wenn der Mangel nach der vereinbarten Garantiezeit auftritt.
Die Garantiezeit wird durch anerkannte Garantieleistungen nicht beeinflusst, sondern läuft ohne Unterbrechung weiter. Für neu eingesetzte Teile gilt demzufolge die noch verbleibende Garantiezeit der ausgewechselten Teile.
Die Garantie für die Waren der Stadelmann + Levin AG erfasst keine Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder aus anderen Gründen, die der Vertragspartner oder Dritte zu verantworten haben, entstehen. Darüber hinaus wird keine Garantie gewährt für Störungen oder Schäden an Waren der Stadelmann + Levin AG, die insbesondere aber nicht ausschliesslich aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
- Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung bzw. nachlässige Behandlung der Waren durch den Vertragspartner und/oder Dritte.
- Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme der Waren durch den Vertragspartner und/oder Dritte.
- Mängel bauseitiger Zu- und Ableitungen und sonstigen Leistungen und Beistellungen.
- Abweichen von vereinbarten bzw. gewöhnlichen Betriebsbedingungen oder unterlassenen Hinweisen des Vertragspartners gem. dieser AGB.
- Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder vorgeschriebenen Betriebsdaten oder Unterlassung der in der Betriebsanleitung vorgesehenen Wartungen durch den Vertragspartner und/oder Dritte.
- Natürliche Abnutzung gilt nicht als Mangel.
Weiter gilt ein Haftungsausschluss für durch die Mitarbeiter der Stadelmann + Levin AG angezeichneten Kernbohrungen: Für Schäden an Kabeln, Leitungen oder dgl., welche sich in der Bohrtrasse befinden, für Wasserschäden und Veränderungen des statischen Gefüges wird jegliche Haftung und Verantwortung abgelehnt. Der Vertragspartner verpflichtet sich vor Baubeginn jegliche Genehmigungen zur Durchführung der Arbeiten einzuholen.
Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche Ansprüche sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen auch für ausservertragliche Ansprüche.
ANWENDBARES RECHT
Es ist Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Dagmersellen.